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Explore Youtube – Gute Youtube-App für das iPad

Im Oktober habe ich meinen Kommentar zur Youtube iPad-App verfasst. Fakt ist, die App bietet nicht den vollen Zugang zu den Youtube-Funktionen. Nachrichten senden / empfangen und auch andere Funktionen fehlen völlig. Aber, es gibt auch dazu App-Alternativen, von denen ich mir 2 angeschaut habe:

Explore YouTube (AppStore Link) Explore YouTube
Hersteller: Active-TV Technology
Freigabe: 4+
Preis: 2.39 € Kaufen / Herunterladen

Man sieht es schon an dem Screenshot: Diese App bietet einen Funktion mit seinem eigenen Account einzuloggen. Die Liste auf der linken Seite geht noch weiter, dort besteht dann u.a. die Möglichkeit mit seinem Twitter-Account einzuloggen um Video-Vorschläge direkt via Twitter zu verbreiten. Gut finde ich an dieser App, das Sie im Gegensatz zur Original-iOS-Youtube-App eine Nachrichtenfunktion beinhaltet.

In einer Playlist kann man am linken Rand durch antippen ein Video auf die rechte Seite bringen und dort kann man per Swipe durch die Liste browsen. Unter einem Video können die Kommentare gelesen werden, mit dem T-Shirt-Symbol kann ein Channel abonniert werden -was mir an der normalen App völlig fehlt- , mit dem Netzwerksymbol kann die Liste der Related-Videos aufgerufen werden, es gibt das Playsymbol, welches den Std-Player aufruft, mit dem Briefumschlag startet man die Nachrichtenfunktion, ein wenig Seltsam finde ich den Rewind-Button und das ganz rechte Symbol ist eine Aufstellung der entsprechenden Playlists des jeweiligen Channels.

So sieht die Nachrichtenzentrale aus. Sie bietet scheinbar auch eine Anbindung an Facebook, doch daran habe ich garkein Interesse. Mir reicht es auf diesem Wege Zugriff auf meine Youtube-Contacts zu haben.

Warnung vor dieser App - die ich auch ausprobiert habe:

YouPad for YouTube (AppStore Link) YouPad for YouTube
Hersteller: Falcons App, LLC
Freigabe: 4+
Preis: 1.59 € Kaufen / Herunterladen

Sie ist, so wie einige andere Apps zum Thema Youtube nur ein reiner Viewer. Die Oberfläche sieht auch nicht mehr so aus wie im App-Store (so scheint es mir) und zwischen den Video-Grafiken findet sich immer wieder Werbebanner. Das ist im Prinzip kein Problem, aber es besteht keine Möglichkeit die eigenen Videos zu sehen. Lediglich die Videos aus offiziellen Listen oder prominente US-Youtuber sind in den Vorschlagslisten zu finden.

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Idee: Filmen bei Gyroskop-Steuerung

Die Tage, als ich bei Denis war (King of Opera spielen) sprachen wir über meine Idee der 3D-Video-Aufnahmen mit dem iPhone 4S. Vielleicht setzen wir die Sache um. Ich habe noch eine andere Idee, die weniger Technik erfordert: Filmen während man mit dem iPhone ein Spiel mit Gyroskopsteuerung spielt, wie zum Beispiel Modern Combat 3. Über dessen Steuerung haben wir uns ja mit 4 Spielern in einem Video ausgelassen.

So würde die Kameraperspektive aussehen:

Diese Fotos sollen den Kameraaufbau zeigen. Benötigt wird eine Holzlatte und zwei Schrauben mit dem Gewindemaß für Kamerastative: 1/4-Zoll-20-Gang-UNC-Gewinde (ca. 6,35 mm Außendurchmesser und 5,2 mm Innendurchmesser, Steigung 1,27 mm) (Quelle). Ich schau ob ich im Baumarkt das Material die Tage finde.

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Die Steuer und App-Verkäufe (Teil 1)

Dieser Beitrag ist keine rechtliche Beratung und bei Fragen sollten sich meine Leser an das Fachpersonal wenden: Den eigenen Steuerberater. Er basiert auf der Kurzfassung eines Artikels vom Fachverlag NWB zum Thema „Umsatzsteuerliche Folgen am Beispiel des App Store“. Der ausführlichen Beitrag ist zu finden in NWB 28/2011 S. 2364.

Worum gehts?

Stell Dir vor, Du bist ein App-Entwickler und Deine App bringt ein wenig (oder mehr) Geld in Deine Kasse. Dann wirst Du wissen, das der App-Store einem in Luxemburg ansässigen Unternehmen (Apple) gehört. An der Stelle (Luxemburg) fangen die Steuerprobleme an, denn diese sind „auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen“ aus dem Ausland – mit einem anderen Steuersatz.

“Kauf einer App in Deutschland

 

Kauft eine in Deutschland ansässige Privatperson solche Anwendungen, richtet sich der umsatzsteuerliche Leistungsort nach dem Sitzort des leistenden Unternehmens. Ist das leistende Unternehmen in Luxemburg ansässig, ist die elektronische Leistung somit mit luxemburgischer Mehrwertsteuer (Steuersatz 15  %) und nicht mit deutscher Umsatzsteuer belastet. Die Rechnungstellung richtet sich nach dem luxemburgischen Recht.

 

Ist der Leistungsempfänger ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht (oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist), ist die Leistung nach §  3a Abs.  2 UStG in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig und somit mit 19  % Umsatzsteuer belastet. Der Leistungsempfänger schuldet anstelle des leistenden Unternehmers die Umsatzsteuer.

 

Überlassung von Software durch eine Drittfirma

 

Die Entwicklung von Software und ihre Überlassung via Internet an den Betreiber eines App Store für Zwecke des Weiterverkaufs durch diesen stellt ebenfalls eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung dar. Ist der Betreiber in einem anderen Mitgliedstaat als der Entwickler/die Drittfirma ansässig, verlagert sich die Leistung an den Sitzort des Betreibers, d.  h. die Leistung ist – bei Ansässigkeit des Softwareentwicklers in Deutschland – nicht in Deutschland, sondern im Mitgliedstaat der Ansässigkeit des Betreibers steuerbar.”

Vielen Dank an den Verlag NWB für die Erlaubnis zum Zitat aus „NWB 28/2011“.

Was ist zu tun? Auf jeden Fall muss bis zum 25. Tag eines Quartals eine “Zusammenfassende Meldung” abgegeben werden. Ich vermute… an das Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis. Danke an Thomas Frütel für den Hinweis.

Erneut: Für Detailfragen zu dem Thema bitte den Steuerberater fragen. In einem zweiten Beitrag schaue ich mir die andere Seite der Medaille an: Ich bin Unternehmer und möchte die für mein Dienst-iPhone gekauften Apps steuerlich geltend machen. Dazu benötigt man eine qualifizierte Rechnung.

Hinweis: Mein Unternehmen KreativeKK unterstützt den Verlag NWB im Bereich Social Web / der NWB-Community. In dem Rahmen erfuhr ich von dem NWB-Artikel und fand das Thema passend für meinen privaten Blog.